Unterlegplatte


Feuerstätten dürfen nicht auf brennbaren Böden aufgestellt werden. Bei z.B. Holzböden ist daher eine Unterlegsplatte notwendig. Diese ist in der Regel eine Glasplatte aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder eine entsprechende Stahlplatte welche in unterschiedlichen Formen und Größen erhältlich sind. Für Dauerbrandöfen gibt es auch Unterlegplatten aus Guss, welche jedoch nicht mit einem Gussumleger oder einer Vorlegeplatte kombinierbar sind.