Die schweizerische LRV bestimmt die technischen Anforderungen der Feuerungsstätte und stellt lufthygienische Anforderungen an den Betrieb. Die festgelegten Verordnungen sind prinzipiell für alle schweizer Kantone verbindlich. Lediglich bei Massnahmenplangebieten (zBsp. falls ein Gebiet bereits eine hohe Luftbelastung verursacht durch Emissionen von Fahrzeugen nachweist) können die Kantone die Luftreinhalte-Verordnung ändern und deren Anforderungen verschärfen. Beim Bau neuer Anlagen wird vor der Inbetriebnahme die Einhaltung der Grenzwerte geprüft. Die Verordnung sieht ausserdem vor, dass die neuen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Grenzwerte hin überprüft werden.