Dauerbrand


Der Begriff Dauerbrand bezieht sich nicht auf die mögliche Dauer des Betriebs, sondern liegt begründet in technischen Besonderheiten von Geräten mit Kohlezulassung. Ein Gerät gilt dann als Dauerbrandgerät, wenn es die Glut im Brennraum beim Abbrand von Kohle bis zu 8 Stunden halten kann.