Aufgrund besonderer geografischer Lagen mancher Wohnorte (Ballungsräume, Talkessel) werden bestimmte Anforderungen an die Abgaswerte von Feuerstellen gestellt. Die Grenzwerte sind hier besonders streng. Der CO-Gehalt der Abgase darf bei der Nennwärmeleistung der Feuerstelle unter den Prüfbedingungen der entsprechenden EN mit den Prüfbrennstoffen 0,2 Vol.-% bezogen auf 13 % O2 nicht übersteigen.