Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von > 15 KW unterliegen in Deutschland den Regelungen der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung. Hierin sind Anforderungen an den Umweltschutz aufgeführt, die der Hersteller der Kaminöfen und nach der Inbetriebnahme der Feuerstätte auch der Betreiber einzuhalten hat. Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von = 15 KW unterliegen in einigen Landkreisen, von Region zu Region unterschiedlichen und speziellen Anforderungen an den Umweltschutz.
Aktuell wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die zum Ziel hat, die regionalen „Verordnungen“ aufzulösen und durch eine einheitliche Verordnung des Bundes zu ersetzen. Inhalt der Gesetzesänderung ist insbesondere die Einführung von Mindestwirkungsgraden für alle Holzfeuerungen und die Begrenzung der Feinstaubemissionen. Die Einhaltung der neuen Anforderungen ist messtechnisch vom Besitzer der Feuerungsanlage nachzuweisen. Für Altanlagen sind Übergangszeiten geplant.