Seit dem Jahr 2002 ist die Energiesparverordnung in Kraft. Nach dieser Norm müssen neu gebaute Häuser besondere Auflagen hinsichtlich Dämmeigenschaften und Dichtigkeit aufweisen. Durch die besondere Dichtigkeit sind diese Häuser zumeist mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung ausgestattet, wodurch der Einsatz einer Feuerstelle mit externer Verbrennungsluftzufuhr erforderlich wird.