Bauart 2


Bei Feuerstätten der Bauart 2 handelt es sich um Feuerstätten, deren Feuerung während des Betriebes geöffnet sein kann. Die Feuerraumtür kann wahlweise offen bleiben oder geschlossen werden. Für diese Feuerstätten gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Verbrennungsluftversorgung und des Schutzes von brennbaren Fußböden. Ausserdem müssen Feuerstätten der Bauart 2 zwingend einen eigenen Kamin haben (Mehrfachbelegung ausgeschlossen)