Kaminofenunterlagen


sollten die Feuerraumöffnung aus Brandschutztechnischen Gründen immer 50 cm nach vorn und 30 cm seitlich überragen. Je nach Kaminofen sind daher unterschiedliche Formen und Größen einer Unterlegplatte möglich. Diese können aus jeglicher Art nichtbrennbarer Materialien gefertigt sein. Häufig kommen daher Stahlplatten, Natursteinplatten oder auch Glasplatten zum Einsatz. Bei Glasplatten sollte darauf geachtet werden, dass eine Dichtlippe die Glasplatte gegen Verschmutzungen unter der Platte verschließt. Bei beschichteten Stahlplatten können auch verschiedene Oberflächenstrukturen realisiert werden. Beispiele dazu finden sie hier auf dieser Seite.
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